Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

eVOX Solutions GmbH

1. Geltung und Änderung der AGB
1.1. Diese Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der eVOX Solutions GmbH (in der Folge kurz: eVOX) und dem Kunden in Bezug auf die Nutzung des Services ZEZARO BIZ (in der Folge kurz: ZEZARO). Sämtliche Leistungen und Angebote von eVOX erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende oder diesen AGB widersprechende Vereinbarungen, ebenso Geschäftsbedingungen des Kunden, werden für eVOX nur verbindlich, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
1.2. eVOX ist berechtigt die AGB jederzeit einseitig zu verändern. Änderungen werden dem Kunden gegenüber über die Loginmaske der ZEZARO-Software kommuniziert. Der Kunde hat bei der erstmaligen Anmeldung nach der Änderung der Geschäftsbedingungen durch eVOX deren Kenntnisnahme zu bestätigen. Setzt der Kunde die ZEZARO-Software auf mehreren Arbeitsplätzen ein, wird die Änderungsmittelung für die erste Anmeldung im System des Kunden angezeigt. Der Kunde erklärt bzw. stimmt durch den Vertragsabschluss mit eVOX ausdrücklich zu, dass sämtliche Anwender von ZEZARO den Kunden bei der Änderung von Geschäftsbedingungen vertreten dürfen und verpflichtet sich sämtlichen Anwendern diese Vertretungsbefugnis einzuräumen.
1.3. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Kunden gegenüber wirksam, wenn er ihnen gemäß Punkt 1.2. zugestimmt hat und den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 3 Werktagen schriftlich gegenüber eVOX widerspricht.

2. Vertragsgegenstand
2.1. eVOX betreibt einen kommerziellen Service für Unified Communications sowie für eine Unified Solution, also einen Webservice, der mehrere Kommunikationsmittel, Inhalte und Systeme zusammenfasst bzw. miteinander verknüpft. Zusätzlich werden Dienstleistungen im Kundenservice und im technischen Support angeboten. Der Kunde kann mittels einer von eVOX bereitgestellten Software („ZEZARO-Software“) an diesem entgeltlichen Diensten teilnehmen. Dabei steht es eVOX frei, die verfügbaren Dienstleistungen selber auszuführen oder von Partnern ausführen zu lassen. eVOX ist nicht verpflichtet, Fremdleistungen als solche dem Kunden gegenüber auszuweisen oder dem Kunden die betreffenden Personen eines Partners bekannt zu geben. Vertragspartner des Kunden wird in jedem Fall eVOX.
2.2. eVOX ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte abzutreten.
2.3. eVOX steht es frei, für ZEZARO unterschiedliche Dienstleistungspakete („Pakete“) anzubieten, die sich in ihrem Leistungsumfang unterscheiden können. Das vom Kunden gewählte Paket stellt den Gegenstand des Dienstleistungsangebots von eVOX dar und grenzt den Leistungsumfang ein. Der Kunde hat nur Anspruch auf die in dem von ihm gebuchten Paket enthaltenen Leistungen nach Maßgabe dieser AGB.

3. Vertragsabschluss und Testzugang
3.1. eVOX stellt auf der Website www.zezaro.com die ZEZARO-Software zum Download zur Verfügung. Der Kunde hat das Recht, die ZEZARO-Software herunterzuladen und auf seinem Computersystem zu installieren. Mit dem Abschluss des Registrierungsprozesses für diesen Download anerkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und eVOX kommt mit der Übermittlung von Zugangsdaten
http://www.zezaro.com/index.php/hilfe/agb
an den Kunden für die erstmalige Anmeldung bei der ZEZARO-Software zustande.
3.2. Mit dem Vertragsabschluss erwirbt der Kunde das gemäß Punkt 3.4. zeitlich befristete Nutzungsrecht an einem Account für den Testzugang („Testaccount“) zu ZEZARO. Die Kosten des Testaccounts sind in der jeweils gültigen Preisliste, welche einen integrierenden Vertragsbestandteil bildet und auf www.zezaro.com dauerhaft abrufbar ist, zu entnehmen. Soweit eVOX den Testaccount unentgeltlich einräumt, handelt es sich um eine freiwillige, jederzeit widerrufbare Leistung von eVOX, aus der der Kunde keinen Anspruch auf dauerhafte Nutzung des Accounts oder jederzeitige Bereitstellung neuer Testaccounts ableiten kann.
3.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Testaccount mit eigenen Daten zu befüllen, um die Funktion von ZEZARO zu testen und im Hinblick auf seine Nutzungsbedürfnisse auszuprobieren. eVOX hat das Recht, den Nutzungsumfang des Testaccounts jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Information an den Kunden einzuschränken, zu erweitern oder zu verändern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Sicherung oder Verfügbarkeit seiner im Testaccount eingebundenen Daten.
3.4. Der Zugang zum Testaccount steht dem Kunden für eine Nutzungsdauer von 4 Wochen ab der erstmaligen Anmeldung mittels der ihm übermittelten Zugangsdaten zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Testperiode wird der Zugang des Kunden deaktiviert und seine Daten gelöscht. Der Kunde hat gegenüber eVOX keinen Anspruch auf Herausgabe von Daten, die im Testaccount eingegeben, erfasst, empfangen oder sonstig genutzt wurden. Es steht eVOX frei, die Testperiode zu verlängern oder zu verkürzen, oder dem Kunden einen Datenzugriff auch nach Ablauf der Testperiode zu eröffnen.
3.5. Den Download, die Installation und Konfiguration der ZEZARO-Software hat der Kunde selbst durchzuführen. Er hat dabei die von eVOX auf www.zezaro.com bereitgestellten Anleitungen, Hinweise und Systemanforderungen zu beachten. eVOX steht es frei, technische Unterstützung für die Installation und Konfiguration gemäß der jeweils gültigen Preisliste anzubieten.
3.6. Mit dem Download überlässt eVOX dem Kunden die ZEZARO-Software zur Nutzung im Rahmen dieses Vertrages. Der Kunde erwirbt nicht Eigentum an der Software oder ihren Bestandteilen. eVOX behält sich das Recht vor, den Kunden jederzeit aus wichtigem Grund zur Rückgabe bzw. Deinstallation der Software aufzufordern.
3.7. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seinen Testaccount in einen vollwertigen Zugang umzuwandeln, indem er eines der von eVOX angebotenen Pakete bestellt. Die Bestellung kann über die ZEZARO-Software oder über die Website www.zezaro.com erfolgen.

4. Leistungsumfang
4.1. eVOX stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages einen Zugang zu ZEZARO mittels der ZEZARO-Software entgeltlich zur Nutzung bereit. Der jeweilige Nutzungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden bestellten Paket.
4.2. Für den Zugang zu ZEZARO erhält der Kunde Zugangsdaten, die er geheim zu halten und vor Zugriffen Dritter zu schützen hat. Der Kunde kann die Anzahl der mit der ZEZARO- Software ausgerüsteten Arbeitsplätze monatlich verändern.
4.3. Die Verfügbarkeit der einzelnen im jeweiligen Paket enthaltenen Leistungen ist im Service Level Agreement (SLA) für ZEZARO geregelt, welches auf www.zezaro.com dauerhaft abrufbar ist und in der jeweils aktuellen Version einen integrierenden Vertragsbestandteil bildet. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit von ZEZARO wird von eVOX nicht zugesichert.
4.4. eVOX überwacht die Funktionstüchtigkeit von ZEZARO und wird sich bemühen etwaige Softwarefehler innerhalb angemessener Zeit nach deren Bekanntwerden zu beseitigen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Fehlerfreiheit von ZEZARO.
4.5. eVOX entwickelt ZEZARO permanent weiter und wird die Funktionen durch Updates und Upgrades laufend optimieren und an die Bedürfnisse künftiger technologischer Entwicklungen anpassen, soweit dies technisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Umsetzung jedweder technologischer Entwicklung in ZEZARO oder auf die Kompatibilität von ZEZARO mit sämtlichen aktuell oder künftig zur
http://www.zezaro.com/index.php/hilfe/agb
Verfügung stehenden Systemen oder Plattformen, sei es hardware- oder softwareseitig.
4.6. eVOX wird dem Kunden Modifikationen und Weiterentwicklungen für ZEZARO mittels Updates zur Verfügung stellen. Updates werden regelmäßig automatisiert durchgeführt und können zu einer zeitweiligen erhöhten Auslastung bis hin zur zeitweiligen Unerreichbarkeit des Servers führen. Der Kunde kann aus einer updatebedingten Nichtverfügbarkeit des Systems keine Ansprüche ableiten, sofern diese Zeitdauer der updatebedingten Nichtverfügbarkeit des Systems den in den SLA definierten Rahmen nicht überschreitet.
4.7. Der Kunde verpflichtet sich, für die ordnungsgemäße Durchführung von Updates zu sorgen. Für den Fall, dass der Kunde Updates nicht durchführt, kann er aus allenfalls dadurch bewirkten Nachteilen keine Ansprüche gegen eVOX geltend machen.
4.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, ZEZARO über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die ZEZARO-Software Dritten zugänglich zu machen.

5. Datensicherheit
5.1. Je nach Paket wird die Speicherung der Daten des Kunden für ZEZARO auf dem Server des Kunden („Private Cloud“) oder auf einem von eVOX für den Kunden bereitgestellten virtuellen Server („Virtual Space“) bzw. alternativ auf einem exklusiv bereitgestellten Server („Dedicated Server“) durchgeführt.
5.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Datensicherung durch eVOX und verpflichtet sich, selbst für die Sicherung und Verfügbarkeit seiner Daten bzw. die Wartung seines Servers zu sorgen. Es steht eVOX frei, dem Kunden zusätzlich die Möglichkeit zu eröffnen, Datensicherungen auf von eVOX zur Verfügung gestellten Servern durchzuführen. Einen Anspruch hierauf hat der Kunde jedoch nicht.
5.3. Eine durch eVOX durchgeführte Datensicherung ersetzt keinesfalls die vom Kunden selbst vorzunehmende Sicherung und entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur eigenen Datensicherung.
5.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eVOX zum Zweck der Zurverfügungstellung von ZEZARO Kundendaten in unterschiedlichem Umfang speichert bzw. speichern kann. Bei Nutzung eines Dedicated Servers werden die Anwendungsdaten des Kunden komplett auf einem von eVOX dem Kunden bereitgestellten Server gespeichert. Bei Nutzung von Private Cloud speichert eVOX nur jene Daten des Kunden, die zur Durchführung der vertraglichen Dienstleistungen sowie zur Rechnungslegung erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben sind. eVOX verpflichtet sich, beim Umgang mit den Daten des Kunden jedenfalls die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 einzuhalten.
5.5. Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich eVOX alle Daten des Kunden 6 Monate nach der Einstellung der Leistungen zu löschen, soweit dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

6. Zahlungskonditionen
6.1. Die auf www.zezaro.com veröffentliche jeweils aktuelle Preisliste gilt als integrierender Bestandteil dieses Vertrages. eVOX ist berechtigt, die Preisliste ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Preise werden dem Kunden gegenüber wirksam, wenn er die nächste Rechnung von eVOX, in der die geänderte Preisliste zur Anwendung kommt, unbeanstandet begleicht.
6.2. eVOX bietet dem Kunden die in der jeweils gültigen Preisliste genannten Zahlungsmodalitäten an. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte ist eVOX berechtigt, vom Kunden einen Depotbetrag in Höhe von 20 % des Jahresauftragsvolumens exklusive Umsatzsteuer als Sicherheit zu verlangen und diesen Betrag auf der Kreditkarte des Kunden zu sperren. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist eVOX berechtigt, offene Entgelte aus diesem Depositbetrag zu begleichen. eVOX ist in diesem Fall berechtigt, den Depositbetrag aufzufüllen, sodass dieser wiederum 20 % des Jahresauftragsvolumens exklusive Umsatzsteuer beträgt.
http://www.zezaro.com/index.php/hilfe/agb
6.3. Die Abrechnung der Entgelte für ZEZARO oder anderer von eVOX angebotenen Dienstleistungen erfolgt mangels abweichender Vereinbarung monatlich im Vorhinein. Entgelte sind daher jeweils mit dem Monatsersten, spätestens jedoch mit Erhalt der Rechnung fällig.
6.4. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Kalendermonats anteilig zu zahlen. Danach sind die Preise jeweils kalendermonatlich im Voraus zu zahlen. eVOX ist berechtigt, Teilrechnungen zu legen. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
6.5. eVOX ist berechtigt, mit der Erbringung der eigenen Leistung bis zum vollständigen Erlag des Entgelts abzuwarten und ist nicht verpflichtet Vorleistung zu erbringen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat eVOX das jederzeitige Recht, ohne Vorankündigung an den Kunden seine Dienstleistungen einzustellen und den Zugang des Kunden zu deaktivieren.
6.6. Sämtliche Preisangaben erfolgen in EUR sowie exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.7. Preisangaben außerhalb der auf der Homepage www.zezaro.com bereitgestellten
aktuellen Preise (Pricing) sind für eVOX nicht verbindlich.
6.8. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden gelten Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat als vereinbart. eVOX ist im Falle des Verzuges des Kunden nicht zur Mahnung verpflichtet. Soweit eVOX freiwillig mahnt, hat eVOX Anspruch auf eine Abgeltung des damit verbundenen Aufwands in Höhe von 1 % des offenen und eingemahnten Entgelts. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, eVOX allen Nachteil zu ersetzen, der durch seinen Verzug entsteht. Dies gilt insbesondere für die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Eintreibung, somit jedenfalls für Mahn- und Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten.
6.9. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen von eVOX oder eine Zurückbehaltung des Entgelts durch den Kunden ist ausgeschlossen.

7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
7.2. Das Vertragsverhältnis kann monatlich, jeweils zum Letzten eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
7.3. Die Kündigung kann nur schriftlich (eingeschriebener Brief, Telefax, E-Mail) erfolgen. Die Kündigung ist an die im Impressum von www.zezaro.com angegebenen Kontaktdaten von eVOX zu richten.
7.4. eVOX kann den Vertrag aus wichtigem Grund, dann mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund, der eVOX zur sofortigen Kündigung berechtigt, liegt unter anderem vor, wenn
a. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Kostendeckung abgewiesen wird;
b. der Kunde über einen Zeitraum von mehr als einem Monat ab Rechnungslegung fällige Entgelte nicht bezahlt;
c. der Kunde von ZEZARO oder der ZEZARO-Software einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, der das System, andere Nutzer des Systems oder den Ruf von eVOX zu schaden geeignet ist;
d. wenn der Kunde einer Änderung der Geschäftsbedingungen, des SLA oder der Preisliste nicht zustimmt bzw. widerspricht;
e. wenn der Kunde unbefugt Zugangsdaten oder die ZEZARO-Software ganz oder teilweise an Dritte weitergibt.
7.5. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung werden sämtliche noch nicht fälligen Entgelte sofort fällig. eVOX ist berechtigt, ab dem Kündigungstermin den Zugang des Kunden zu ZEZARO zu deaktivieren.
http://www.zezaro.com/index.php/hilfe/agb

8. Gewährleistung und Haftung
8.1. eVOX leistet Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand die ausdrücklich bedungenen Eigenschaften besitzt. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art (insbesondere Beschreibungen, Angaben über Qualität, Beschaffenheit, Zusammensetzung und Verwendbarkeit), Angaben in Handbüchern, Katalogen, Prospekten, und sonstigen Werbeschriften sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft dar.
8.2. Für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, vom Kunden vorgenommene Änderungen, anormale Betriebsbedingungen, Verseuchung mit Viren oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, entfällt jede Gewährleistung. Eine solche unsachgemäße Bedienung liegt insbesondere dann vor, wenn
a. sich der Kunde bei der Installation oder Nutzung der ZEZARO-Software nicht an die von eVOX veröffentlichten Anleitungen, Handbücher oder Schulungsunterlagen hält;
b. der Kunde die Installation entgegen den von eVOX bekannt gegebenen Systemvoraussetzungen vornimmt;
c. von eVOX veröffentlichte Updates vom Kunden nicht installiert werden oder
d. der Kunde keine eigene Sicherung seiner Daten durchführt.
8.3. Mängel und sonstige Beanstandungen sind bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsrechts unverzüglich – längstens aber innerhalb von sieben Tagen ab der Erfüllung – schriftlich und ausführlich dokumentiert zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich und ausführlich dokumentiert zu rügen.
8.4. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Rückgriffsansprüche gegen eVOX nach § 933b ABGB sind ausgeschlossen.
8.5. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der erfolgten Übergabe oder Abnahme des Vertragsgegenstands und beträgt 6 (sechs) Monate. Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht.
8.6. Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Kunden nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags.
8.7. Die Haftung von eVOX beschränkt sich auf Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, wie beispielsweise entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Zinsenverluste, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverlust und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden. Das Vorliegen von Vorsatz und Fahrlässigkeit hat der Kunde nachzuweisen.
8.8. Schadenersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach mit dem jährlichen Auftragswert begrenzt.
8.9. Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verlust des Rechts innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften andere Verjährungsfristen vorsehen.

9. Gerichtsstand und Rechtswahl
9.1. Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und eVOX stehenden Streitigkeiten, ihrer Anbahnung oder Beendigung ist das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. eVOX ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu klagen.
9.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrechts.
http://www.zezaro.com/index.php/hilfe/agb

10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollten einzelne Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder mit einer Lücke behaftet sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung tritt jene, die nach dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
10.2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.